Blendschutzstreifen
Große Mode bei KFZ sind auch Blendschutzstreifen auf der Frontscheibe. Meistens werden sie auch gleichzeitig genutzt, um noch einen netten Spruch oder ein Tribal aufzuführen.
Natürlich gibt es wie bei allem in Deutschland auch dafür Vorschriften.
Dazu ein Auszug aus einer Arbeitsanweisung der DEKRA:
Aufkleber auf Scheiben von Fahrzeugen
Quelle § 19, 35b StVZO
Nach der VkBI-Verlautbarung Nr.129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab 01.10.1986 erforderlich.
Nicht betroffen von dieser Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (z.B. Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1qm ist.
Für diese Aufkleber ist keine Bauartgenehmigung erforderlich.
Es darf aber keinesfalls mehr als ¼ der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden.
Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben.
Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist jedoch zu beachten, dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.
Bildquelle: www.sunstop-shop.de
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